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Art. 12 · Bauzone mit speziellen Vorschriften «Alte Landstrasse» (BsV La)

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 10 · Original-PDF

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften «Alte Landstrasse» ist für Wohn­ zwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt.

2Sie dient der Förderung der Bebauung gut erschlossener Parzellen.

3Für Bauprojekte, die dem gemeindlichen Baubereichsplan Innenentwick­ lung entsprechen, kann der Gemeinderat als Abweichung zur Einzelbauwei­ se gemäss § 3 maximal die Werte gemäss nachfolgender Tabelle zugeste­ hen: Baubereich Max. Vollgeschosszahl Max. anrechenbare Ge­ schossfläche Option zusätzliche aGF im UG 1 4 2'008 m² 302 m² 2 4 992 m² 148 m²

4Attikageschosse sind nicht zulässig.

5Die anrechenbaren Geschossflächen im UG dürfen maximal 60% der dar­ über liegenden Fläche des Vollgeschosses (aGF) erreichen.

6Die Baubereiche gelten für oberirdische Bauten. Für Untergeschosse gel­ ten die gesetzlichen Grenz- und Strassenabstände. Kleinbauten, welche im direkten Zusammenhang mit der Nutzung des Gebäudes stehen, wie z.B. Veloabstellanlagen, sind innerhalb des Baubereichs E1 bzw. E2 anzuord­ nen. Hingegen können Spielplätze (inkl. deren Kleinbauten) ausserhalb des Baubereichs angeordnet werden.

BaubereichMax. VollgeschosszahlMax. anrechenbare Ge­ schossflächeOption zusätzliche aGF im UG
142'008 m²302 m²
24992 m²148 m²

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.