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Art. 11 · Bauzone mit speziellen Vorschriften «Neuschellstrasse» (BsV Ne)

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 9 · Original-PDF

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften «Neuschellstrasse» ist für Wohn­ zwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt.

2Sie dient der Förderung der Bebauung gut erschlossener Parzellen.

3Für Bauprojekte, die dem gemeindlichen Baubereichsplan Innenentwick­ lung entsprechen, kann der Gemeinderat als Abweichung zur Einzelbauwei­ se gemäss § 3 maximal die Werte gemäss nachfolgender Tabelle zugeste­ hen: Baubereich Max. Geschosszahl Max. anrechenbare Geschossfläche 1a 4 + 1 Attika 1'552 m² 1b 4 822 m²

4Werden mit Bauprojekten, die dem gemeindlichen Baubereichsplan Innen­ entwicklung entsprechen, der minimale Grenz- oder Gebäudeabstand der Einzelbauweise unterschritten, ist eines der folgenden Merkmale zwingend: a) Die Traufseite ist zum von der Unterschreitung betroffenen Grund­ stück hin ausgerichtet b) Auf ein Attikageschoss wird verzichtet c) Ein Attikageschoss zur den Grenz- oder Gebäudeabstand unter­ schreitenden Fassade ist von der Fassade mind. 1.5 m zurückgesetzt 9 7.1-1 Gemeinde Unterägeri

BaubereichMax. GeschosszahlMax. anrechenbare Geschossfläche
1a4 + 1 Attika1'552 m²
1b4822 m²
24575 m²
34559 m²
44847 m²
54492 m²
64 + 1 Attika1'120 m²
74 + 1 Attika2'418 m²
841'375 m²
94868 m²
10a4866 m²
10b3279 m²
113 + 1 Attika826 m²
1241'264 m²

Tabelle von S. 9 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.