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Art. 36 · Abstellflächen

BZO Uitikon · S. 20 · Original-PDF

In Mehrfamilienhäusern und bei Gewerbebetrieben sind genügend grosse, leicht zugängliche Abstellflächen für Fahrräder und Motorfahrräder bereitzustellen. In Mehrfamilienhäusern gilt dies auch für Kinderwagen. Abstellflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.