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Art. 37 · Dachfenster, -einschnitte
BZO Uitikon · S. 20 · Original-PDF
1 Vorbehältlich der speziellen Regelungen in den Kernzonen sind Dachfenster mit einer maximalen Glasfläche von je 1,0 m2 gestattet. 2 Unüberdeckte Dacheinschnitte sind nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.