Art. 24 · Aussichtsschutz
BZO Uitikon · S. 16 · Original-PDF
1 Ringlikerstrasse 1 Von den im Zonenplan mit Aussichtsschutz 1 bezeichneten Lagen an der Ringlikerstrasse ist die Aussicht entsprechend den Angaben im Aussichtsschutzplan zu bewahren. Die angegebenen horizontalen und vertikalen Sektoren sind von Gebäuden, Bauteilen, Mauern und Pflanzen freizuhalten. 16 2 Bei dem im Zonenplan mit Aussichtsschutz bezeichneten Abschnitt im Gebiet Allmend darf die Firsthöhe talseits des Höhenweges die Kote 612 m ü. M. nicht übersteigen. Aussichtsschutz Allmend Aussichtsschutz Lättenrain 3 Im Gebiet Lättenrain ist bei dem im Zonenplan bezeichneten Abschnitt der Bühlstrasse die talseitige freie Aussicht zu bewahren.
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