← BZO Uitikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 23 · Besondere Bauvorschriften

BZO Uitikon · S. 16 · Original-PDF

1 Die Ausnützungsziffern erhöhen sich um 1⁄10 gegenüber der entsprechenden Grundordnung. Besondere Bauvorschriften 2 Die Vollgeschosszahlen dürfen in der Zone WG2 und in den speziell bezeichneten Gebieten der Zone W2 um ein Geschoss erhöht werden. Bei Gebäuden mit einem zusätz­ lichen Vollgeschoss sind jedoch keine anrechenbaren Untergeschosse zugelassen. Die Erscheinung des Untergeschosses richtet sich nach § 293 PBG. Die Grenzabstände erhöhen sich gemäss § 260 PBG.

b)Aussichtsschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.