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Art. 22 · Zulässigkeit
BZO Uitikon · S. 16 · Original-PDF
1 In den Zonen W2 und WG2 sind Arealüberbauungen im Sinne von § 69 ff. PBG zugelassen. 2 Die Arealfläche muss mindestens 4000 m2 umfassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.