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Art. 31 · Nutzungsübertragungen

BZO Uetikon am See · S. 17 · Original-PDF

Im Rahmen von Einzelüberbauungen sind Nutzungsübertragungen nur innerhalb der gleichen Zone und unter benachbarten Grundstücken zulässig. Dabei darf die Mehrnutzung 10 % der zonengemässen Ausnützung nicht überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.