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Art. 32 · Gebäudelänge

BZO Uetikon am See · S. 17 · Original-PDF

Besondere Gebäude im Sinne des PBG sind bei der Berechnung der Gebäude­ länge zu berücksichtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.