Art. 39 · Vgl. kantonales Bauinventar
BZO Baureglement Uetendorf · S. 31 · Original-PDF
der Gemeinde Uetendorf vom 2014. Die Einstufung ist grundeigentümerverbindlich; es gelten Art. 10a-10e BauG. Baudenkmäler
1Die im Schutzzonenplan als schützenswert oder erhaltenswert bezeichneten Bauten sind Baudenkmäler im Sinne der Baugesetzgebung. Vgl. Art. 3 BauG
2Wird ein geschütztes oder ein zu erhaltendes Baudenkmal oder ein Gebäude in einem Ortsbildschutzgebiet ganz oder teilweise zerstört, so darf es im Sinne der erweiterten Besitzstandsgarantie innert fünf Jahren ohne Rücksicht auf die baupolizeilichen Masse in seinem früheren Ausmass und Charakter wieder aufgebaut werden. 5. November 2018 31 Baureglement Uetendorf
F/II Pflege der Kulturlandschaft
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.