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Art. 28 · Mit Überbauungsordnungen kann die Gemeinde zusätzliche Anforderungen an
BZO Baureglement Uetendorf · S. 27 · Original-PDF
Mit Überbauungsordnungen kann die Gemeinde zusätzliche Anforderungen an die sparsame Verwendung von Energie sowie über gemeinsame Wärmeerzeugungsanlagen festlegen. Grundsätze
1Bei allen Bauvorhaben sind erneuerbare Energiequellen wie Sonne, Wind, Holz, Biogas und Umgebungswärme soweit möglich einzusetzen. Der Richtplan zeigt mögliche Massnahmen zur Energieversorgung auf (nicht grundeigentümerverbindlich).
2Der überkommunale Richtplan Energie ist bei der Energieversorgung zu beachten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.