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Art. 26 · Ausnahmen

BZO Baureglement Uetendorf · S. 5 · Original-PDF

BauG Ausnahmen Ausnahmen im Baugebiet richten sich nach dem kant. Baugesetz. 5. November 2018 5 Baureglement Uetendorf

B Geltungsbereich Normativer Inhalt Hinweise Art. 26 Für bewilligungsfreie Reklamen vgl. Art. 6a BewD Reklamen

1Fremdreklamen sind in den Arbeitszonen und entlang der Bahnhofstrasse zugelassen.

2Fremdreklamen und bewegte Eigenreklamen dürfen zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr nicht beleuchtet werden.

3Reklamen mit blendenden, blinkenden und wechselnden Lichteffekten oder Beamer sind nicht gestattet. 5. November 2018 25 Baureglement Uetendorf

E/II Qualitätssicherung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.