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Art. 13 · Nutzweise, Wohnanteil

BZO Turbenthal · S. 8 · Original-PDF

Nutzweise Wohnanteil

1Zulässig sind neben Wohnen, Dienstleistungsbetriebe, Büros, Praxen, Venrualtungen sowie höchstens mässig störende Betriebe.

2Der Wohnanteil darf in der 1. Bautiefe entlang der Tösstalstrasse und der Bahnhofstrasse höchstensTsder Summe der anrechenbaren Flächen gemäss S 255 Abs. 1 PBG in Unter-, Voll- und Dachgeschossen betragen. lm Untergeschoss und im Erdgeschoss ist Wohnen unzulässig. I Suter. von Känel . Wild . AG Gemeinde Turbenthal Bau- und Zonenordnung C. WOHNZONEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.