Art. 11 · Umgebungsgestaltung
BZO Turbenthal · S. 7 · Original-PDF
1Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen. Am gewachsenen Terrain sind möglichst wenige Veränderungen vorzunehmen. Nicht zulässig ist die Erstellung von Anlagen, die mit dem Charakter des jeweiligen Ortsbildes nicht zu vereinbaren sind. 2 ln den Freiräumen, die in den Kernzonenplänen 1 :1000 festgelegt sind, sind keine Bauten zulässig.
7Suter. von Känel . Wild . AG Gemeinde Turbenthal Bau- und Zonenordnung B. ZENTRUMSZONE fuft.12
1Es gelten folgende Grundmasse: Vollgeschosse max.3 Dachgeschosse max.1 Untergeschoss max. 1 Ausnützungsziffer max.650/o Mindestausnützung min.55% Gebäudehöhe max. 13.5 m Grundmasse Grundabstände
–kleiner Grundabstand min. 5 m
–grosser Grundabstand min. 10 m Gebäudelänge max. 40 m
2Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten gegen Süden oder Westen gerichtete Hauptfassade, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten. Es ist kein Mehrlängenzuschlag zu beachten.
3Die geschlossene Bauweise ist unbeschränkt zulässig.
4Das Bauen bis 3,5 m an die Grenze von Gemeinde- und Staatsstrassen ist unter Wahrung der Verkehrssicherheit erlaubt, wenn dies im lnteresse des Ortsbildschutzes liegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.