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Art. 42 · Freihaltezone

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 14 · Original-PDF

Die Freihaltezonen sind für Frei- und Grünräume bestimmt. Grundsätzlich sind darin keine Hochbauten gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.