Art. 15 · Abstellflächen
BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 7 · Original-PDF
1) Für Häuser mit mehr als zwei Wohnungen ist pro Wohnung ein Abstellraum von mind. 6 m2 vorzusehen. Zudem sind in der Nähe des Haus- oder Nebeneinganges genügend grosse, wettergeschützte Abstellflächen oder Einstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Spielgeräte sowie Kehrichtbehälter zu erstellen.
2) Für Fahrräder sind bei Mehrfamilienhäusern sowie in der Regel bei Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und ähnlichen Bauten mindestens gleichviel Abstellplätze vorzusehen, wie dies der Normbedarf für Motorfahrzeuge verlangt. D. Emissionen und Immissionen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.