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Art. 16 · Lärm

BZO Baureglement Gemeinde Tuggen · S. 7 · Original-PDF

a) Art. 33 weist den Nutzungszonen die Empfindlichkeitsstufen II - IV gemäss Art. 43 LSV (SR 814.41) zu. Der Gemeinderat vollzieht, soweit zuständig, die Lärmschutzvorschirften.

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b) Immissionsgrade 1) Man unterscheidet nicht störende, mässig störende und stark störende Betriebe. 2) Als nicht störend gelten Betriebe, die ihrer Funktion nach in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen. 3) Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe bleiben, auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages beschränkt sind und nur vorübergehend auftreten. Betriebe mit weitergehenden Auswirkungen gelten als stark störend.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.