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Art. 66 · Abwässer
BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 33
1. Bemessung und Erhebung der Gebühren im Zusammenhang mit Werkleitungen richten sich nach der von der Gemeinde erlassenen Gebührenordnung. Werkleitungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.