Art. 65
BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 32
1. Ist die Anlage von Abstellplätzen auf der Bauparzelle oder in nächster Nähe auf privatem Boden nicht möglich, haben die Grundeigentümer eine einmalige Ersatzabgabe zu leisten. Der Ertrag der Ersatzabgaben ist für die Erstellung öffentlicher Parkplätze zu verwenden. 2. Die Ersatzabgabe beträgt pro Abstellplatz Fr. 6000.–. Dieser Betrag entspricht dem Schweizerischen Baupreisindex vom 30. April 2007 mit 118.9 Punkten. Diese Ersatzabgabe entbindet nicht von der Pflicht zur Bezahlung der Gebühr für das Dauerparkieren auf öffentlichem Grund.
b)Ersatzabgabe für Autoabstellplätze 02.13 32 Baugesetz 7.100 6. Versorgung und Entsorgung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.