← BZO Trimmis · Inhaltsverzeichnis
Art. 58 · Antennenanlagen (Mobilfunk, TV-Broadcast etc.)
BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 29
1. Die Standorte von Satellitenempfangsanlagen sind so zu wählen, dass sie das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. 2. Im Ortsbildschutzbereich sind Satellitenempfangsanlagen vor Hauptund wertvollen Fassaden nicht gestattet. Satellitenempfangsanlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.