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Art. 28 · Gewerbe- und Industriezonen

BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 18

1. Die Schrebergartenzone umfasst das für Pflanzgärten geeignete und zu erhaltende Land. 2. In der Schrebergartenzone dürfen jene Bauten erstellt werden, welche für die Nutzung des Bodens als Hausgarten zweckmässig sind und den Massen des Zonenschemas entsprechen. 3. Bauten dürfen insgesamt eine max. Fläche von 6.0 m² umfassen. Pro Baute kann zusätzlich eine Pergola von max. 9 m² bewilligt werden. Bauten sind mit Holz zu erstellen, die Dacheindeckung mit ortsüblichen Materialien. 4. Für Bauten und Anlagen, welche Absatz 2 und 3 nicht entsprechen, gelten die Bestimmungen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone. Hierfür ist ein spezielles Baubewilligungsverfahren mit anschliessender Prüfung notwendig. Schrebergartenzone Gewerbe- und Industriezonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.