Art. 9 · Förderung
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 14 · Original-PDF
1Die Stadt Thun fördert den ökologischen Ausgleich im Siedlungsgebiet durch Information und Beratung.
2Ökologisch besonders wirksame Strukturen, insbesondere parzellenübergreifende Vernetzungen, können mit finanziellen Beiträgen unterstützt werden.
Flachdächer dürfen auch zum Aufenthalt genutzt werden (vergleiche Artikel 38).
Vergleiche Artikel 29a Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG, SR 814.01) und Artikel 1 und 15 sowie Anhang 2 der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV, SR 814.911). Flächen für den ökologischen Ausgleich und ökologische Vernetzungen bieten zusammenhängende Lebensräume für die einheimische Fauna. Siehe dazu den Leitfaden Naturnahe Umgebung. Zuständige städtische Fachstelle für Information und Beratung ist das Tiefbauamt. 14
3Bei wiederkehrenden Beiträgen sind schriftliche Verträge abzuschliessen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.