Art. 83 · 3. Erhaltenswerte
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 60 · Original-PDF
Bäume
1Erhaltenswerte Einzelbäume, Baumpaare, Baumreihen und Baumgruppen sind in ihrem Bestand zu erhalten.
2Die zuständige städtische Fachstelle kann für geplante oder erfolgte Fällungen sowie beim natürlichen Abgang erhaltenswerter Bäume Ersatzmassnahmen festlegen. Ein Stammumfang von 80 cm, gemessen immer auf ein Meter Höhe, entspricht etwa einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von 25 cm. Bei den im Zonenplan II enthaltenen Elementen handelt es sich um behördenverbindliche Richtplaninhalte. Die Bestimmungen richten sich an die Stadt Thun und sind nicht grundeigentümerverbindlich. Der Zonenplan II weist die von der Stadt Thun selbst unterhaltenen Bäume sowie eine Auswahl von raumprägenden Bäumen auf privatem Grund aus. Soll im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens ein erhaltenswerter Baum beeinträchtigt oder ersetzt werden, so wird dies durch die zuständige städtische Fachstelle im Einzelfall geprüft. In Sondernutzungszonen werden weitere Bäume grundeigentümerverbindlich geschützt ausgewiesen.
Eine allfällige Schadenersatzberechnung richtet sich nach den VSSG/BSB Richtlinien. Zuständige städtische Fachstelle ist das Tiefbauamt. 60
3Der Gemeinderatsbeschluss wird veröffentlicht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.