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Art. 84 · 4. Erhaltenswerte

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 61 · Original-PDF

Obstbaumgärten

1Erhaltenswerte Obstbaumgärten sind in ihrem Bestand zu erhalten.

2Die Bewirtschaftenden von erhaltenswerten Obstbaumgärten sorgen für die Erneuerung überalterter Bäume.

3Die zuständige städtische Fachstelle kann für geplante oder erfolgte Fällungen erhaltenswerter Obstbaumgärten Ersatzmassnahmen festlegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.