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Art. 82

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 60 · Original-PDF

1Das Fällen von Bäumen auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Thun erfordert einen Beschluss des Gemeinderates, sofern a der Baum einen Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern aufweist und b die Fällung nicht im Rahmen eines baubewilligungspflichtigen Projekts erfolgt.

2Soll eine Baumgruppe oder -reihe gefällt werden, die Bäume von über 80 cm Umfang enthält, muss sich der Beschluss auf die ganze Baumgruppe oder -reihe beziehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.