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Art. 81 · Baumschutz und -förderung

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 59 · Original-PDF

1. Allgemein

1Die Stadt Thun fördert die Durchgrünung und das Stadtklima durch Erhaltung, Ersatz und Neupflanzung von Bäumen.

2Das Tiefbauamt berät Private bei Baumfällungen und bei der Baumpflege.

3Die Fällung eines Baumes von über 80 cm Umfang erfordert eine vorgängige Meldung an die zuständige städtische Fachstelle.

4Im Rahmen von Baubewilligungsverfahren kann die zuständige städtische Fachstelle festlegen, wo hochstämmige Bäume nach Fällung ersetzt werden.

Zuständige Fachstelle ist das Tiefbauamt des Kantons Bern.

Zu Bauvorhaben, die ganz oder teilweise in der Strassenraumzone liegen, vergleiche Artikel 19 Absatz 3 litera e und Merkblatt Strassenraumzone. Bäume sind wertvoll für die Ortsbild- und Landschaftsqualität sowie die Biodiversität. Im Siedlungsgebiet haben sie darüber hinaus eine zunehmende Bedeutung für Aufenthaltsqualität und Stadtklima.

Ein Stammumfang von 80 cm, gemessen immer auf ein Meter Höhe, entspricht etwa einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von 25 cm.

Zuständige städtische Fachstelle ist das Tiefbauamt. 59 2. Städtischer Grund

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.