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Art. 63

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 49 · Original-PDF

1Bei Bauvorhaben in Zonen mit Planungspflicht, die ganz oder teilweise in einem sensiblen Gebiet gemäss Artikel 12 und Anhang 5 liegen, ist bis zur Baueingabe ein Betriebskonzept Mobilität vorzulegen, das Massnahmen für eine umweltfreundliche, nachhaltige Mobilität aufzeigt.

2Für Bauvorhaben in Zonen mit Planungspflicht, die ganz oder teilweise innerhalb des sensiblen Gebiets «innerer Kern» gemäss Artikel 12 und Anhang 5 liegen, strebt die Stadt Thun motorfahrzeugarme oder motorfahrzeugfreie Wohnüberbauungen nach Artikel 54a und 54b BauV an.

Die Klimastation Adelboden kommt zur Anwendung bei Gebäuden, die auf einer Höhe über 800 m ü. M. liegen. Vergleiche Artikel 12 und 13 Absatz 2 sowie Merkblatt Betriebskonzept Mobilität.

Vergleiche Artikel 12. Das sensible Gebiet «innerer Kern» wird im Anhang 5 als behördenverbindlicher Richtplaninhalt dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine über die kantonalen Vorgaben hinausgehende Zielsetzung der Stadt Thun für die besonders zentralen Gebiete. Für Planungs- und Bauvorhaben im sensiblen Gebiet «innerer Kern» beabsichtigt die Stadt Thun gemeinsam mit den Planenden im Rahmen eines vorgängig zu erarbeitenden Mobilitätskonzepts nach 49 Artikel 54a und 54b BauV eine Reduktion der Parkplatzzahl gegenüber der Bandbreite gemäss Bauverordnung anzustreben. Dieses Mobilitätskonzept soll bereits für das qualitätssichernde Verfahren oder für die Erarbeitung der UeO erarbeitet werden, nicht erst für die Baueingabe.

Dazu gehören: Überbauungsplan, Uferschutzplan und Teilzonenplan oder nach altem Recht Bebauungsplan oder Baulinienplan mit Sonderbauvorschriften. Der Artikel bezieht sich sowohl auf UeO nach Artikel 88 BauG als auch auf UeO in ZPP (Art. 93 BauG). Eine Liste der bestehenden besonderen baurechtlichen Ordnungen findet sich in Anhang 3 Ziffer 3.1, eine Liste der aufgehobenen besonderen baurechtlichen Ordnungen in Artikel 100 Absatz 3.

Im Rahmen von UeO können weitergehende Bestimmungen betreffend Energie als in Artikel 62 vorgesehen erlassen werden. Vergleiche Merkblatt Energie. Die Voraussetzungen bezüglich Mobilität richten sich nach der Lage der UeO in Bezug auf die sensiblen Gebiete gemäss Anhang 5. Vergleiche auch Artikel 12 und 13. Vergleiche dazu Artikel 86 BauG. Schutzgebiete wie Altstadt-, Ortsbild- und Strukturgebiete überlagern i. d. R. eine Bauzone. Landschaftsschutz-, Landschaftsschonund Landschaftsentwicklungsgebiete sowie Naturschutz- 50

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.