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Art. 64 · Zonen mit Über-

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 50 · Original-PDF

bauungsordnung UeO

1Zonen mit Überbauungsordnung sind Gebiete, für die eine rechtskräftige besondere baurechtliche Ordnung gilt.

2Bei nicht geringfügigen Änderungen einer bestehenden oder beim Erlass einer neuen Überbauungsordnung gelten bezüglich Energie und Mobilität mindestens Artikel 62 und 63.

7. Schutzgebiete

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.