Art. 47 · Zone für öffentliche
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 39 · Original-PDF
Nutzungen ZöN
1Die Zonen für öffentliche Nutzungen sind Areale, die für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse und für die Freihaltung wichtiger Grün- und Freiflächen verwendet oder künftig benötigt werden. Vergleiche Merkblätter zu Planungsablauf und qualitätssichernden Verfahren. Zu den Qualitätsanforderungen zählen die architektonische Gestaltung, die Grün- und Aussenraumgestaltung sowie die städtebauliche Einordnung. Die quartierverträgliche Mobilität setzt voraus, dass der Anteil des erzeugten motorisierten Individualverkehrs gegenüber einer Bebauung ohne Arealbonus reduziert wird. Gemäss Artikel 13 Absatz 1 litera e ist für Bauvorhaben innerhalb eines sensiblen Gebiets nach Artikel 12 und Anhang 5 mindestens ein Betriebskonzept Mobilität zu erarbeiten (vergleiche Art. 13 und Merkblatt Betriebskonzept Mobilität). Liegt das Bauvorhaben im sensiblen Gebiet «innerer Kern» (gemäss Anh. 5, behördenverbindlicher Richtplaninhalt), wird seitens der Stadt Thun das Ziel einer Reduktion der Parkplatzzahl unter die Bandbreite der Bauverordnung angestrebt. Als Grundlage für das qualitätssichernde Verfahren soll dazu vorgängig ein Mobilitätskonzept nach Artikel 54 a und b BauV erarbeitet werden. Vergleiche Merkblatt Energie.
Die Kombination von Arealbonus und Gestaltungsfreiheit setzt voraus, dass die Bedingungen beider Instrumente erfüllt sind. 39
2Die Zweckbestimmung, die Grundzüge der Überbauung und die Lärmempfindlichkeitsstufe zu den einzelnen ZöN sind in Anhang 2 Ziffer 2.1 formuliert.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.