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Art. 48 · Zone für Sport- und Freizeitanlagen ZSF

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 40 · Original-PDF

1Die Zonen für Sport- und Freizeitanlagen sind Areale, die für Sport- und Spielfelder, Familiengärten, Schrebergärten und ähnliche Freizeitbetätigungen sowie die dazugehörigen An- und Kleinbauten verwendet oder künftig benötigt werden.

2Die Zweckbestimmung, die Grundzüge der Gestaltung und die Lärmempfindlichkeitsstufe zu den einzelnen ZSF sind in Anhang 2 Ziffer 2.2 formuliert.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.