← BZO Thal · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · a / b [Layouttitel]

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 4 · Original-PDF

Wohnzonen

1In den Wohnzonen gelten die nachstehenden Vorschriften der Regelbauweise: 3/W2b W3 W4

–Vollgeschosszahl max. 2 2 3 4

–Gebäudehöhe max. 6.00 m 4 7.25 m 5 10.25 m 5 13.00 m 5

–Firsthöhe max. 9.00 m 5 10.75 m 5 13.75 m 5 16.50 m 5

–Gebäudelänge max. 20 m 30 m 40 m 40 m

–Kleiner Grenzabstand 4 m 4 m 5 m 6 m

–Grosser Grenzabstand – 8 m 10 m 10 m

–Ausnützungsziffer 0.35 0.50 0.60 0.70

–Empfindlichkeitsstufen II II II II 2/W2a W2 WE

2Der Ausbau des Dachgeschosses und bei den Zonen WE /W2a und W2 /W2b des Untergeschosses ist zulässig, ohne dass sie als Vollgeschosse zählen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Art. 23 und 32 BauR.

3Der Mehrlängenzuschlag zum Grenzabstand beträgt für Gebäudelängen über 20 m, ¼ der Mehrlänge; maximal 4 m. Dieser Zuschlag findet keine Anwendung gegenüber Grundstücksgrenzen zu Parzellen, die dem Nichtbaugebiet zugeschieden sind. 5

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.