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Art. 11 · Abstellflächen

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 3 · Original-PDF

ln Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Haus- oder Kellereinganges genügend grosse Einstellräume für Kinderwagen, Spielgeräte, Fahrräder und dergleichen sowie Abstellmöglichkeiten für Kehrichtbehälter zu erstellen. Abstellflächen Att.12 Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern mit vier und mehr Wohnungen sind auf privatem Grund genrigend besonnte und abseits des Verkehrs liegende Kinderspielplätze anzulegen, die ein Mindestmass von 15 o/o der zu Wohnzwecken genutzten Bruttogeschossfläche aufuuweisen haben. Kinderspielplätze a) Kinderspielplätze dürfen, solange die Wohnnutzung anhält, nicht zweckentfremdet werden. C. Emissionen und lmmissionen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.