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Art. 10 · Raumgrösse
BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 3 · Original-PDF
Bei Neubauten müssen Wohn- und Schlafräume eine Bodenfläche von mindestens 10 m2 und eine lichte Höhe von wenigstens 2.20 m aufweisen. Raumgrösse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.