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Art. 13 · Den einzelnen Nutzungszonen werden in Art. 23 Empfindlichkeitsstufen gemäss den

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 3 · Original-PDF

Lärmsch u2vorsch riften zu geord net. lmmissionen Es werden unterschieden: nicht störende, mässig störende und stark stÖrende Betriebe. Als nicht störend gelten Betriebe, die ihrer Funktion nach in Wohnquartiere passen /) und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als aus dem Wohnen entstehen. Als mässig störend gelten Betriebe mit Auswirkungen, die im Rahmen herkömmlicher Handwerks- und Gewerbebetriebe bleiben. Die Auswirkungen haben sich auf die üblichen Arbeitszeiten während des Tages zu beschränken und dürfen nur vorübergehend auftreten. Betriebe mit weitergehenden Auswirkungen gelten als stark störend. Art. 13 BR DK w2 W3 WG3 ÖBA ilt il il ilt ilt F L NG ÜG 0.45 0.60 0.60 0.70 3 3 10 10 14 14 35 30 x X Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt; Dorfkernzone Wohnzone mit 2 Geschossen Wohnzone mit 3 Geschossen Wohn- und Gewerbezone mit 3 Geschossen Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Art. BR DK w2 W3 WG3 öen Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) ll = nicht störend lll = mässig störend Die Dorfkernzone umfasst den Ortskern, welcher in seiner baulichen Struktur erhalten, erneuert und erweitert werden soll. Bei Bauvorhaben ist der Einordnung in das Ortsbild und Wahrung der Eigenart unter Berücksichtigung der Massstäblichkeit der vorhandenen Baustruktur besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.