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Art. 9 · Wohnhygiene

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 2 · Original-PDF

Bei der Stellung der Bauten ist auf die Besonnung und Belichtung Rücksicht zu Wohnhygiene nehmen. Wohn- und Schlafräume müssen mit unmittelbar ins Freie führenden Fenstern versehen sein. Die Fensterflächen solcher Räume müssen mindestens 10 %, bei bewohntem Dachraum mindestens 6 %, der Bodenfläche betragen. Alle Räume sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung und dem Stande der Technik ausreichend gegen Schall, Wärme und Feuchtigkeit zu isolieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.