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Art. 5 · Kernschutzzone und Kernergänzungszone

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 9 · Original-PDF

KS und KE Baupolizeiliche Masse siehe Art. 2 Abs. 1

1Die Kernschutzzone KS umfasst den schützenswerten Teil des Ortskerns Oberdorf. In der Kernschutzzone KS sind die Strassenräume, Plätze und die Erschliessungsstrukturen sowie die charakteristische Massstäblichkeit zu erhalten. Es sind Wohnungen, Büros, Läden, Geschäfte sowie Betriebe des Kleingewerbes zugelassen.

2Die Kernergänzungszone KE umfasst die an die schützenswerten Teile des Ortskerns im Oberdorf angrenzenden Gebiete und den zentralen Teil des Unterdorfes. Bauten und Anlagen in der Kernergänzungszone KE sind massstäblich und strukturell auf die Wirkung der angrenzenden Gebiete abzustimmen. Es sind Wohnungen, Büros und Gewerbebetriebe zugelassen. Als Neubauten gelten neue Gebäude, Aufstockungen, neubauartige Umbauten und dergleichen.

3Die Erstellung von Neubauten ist in den Kernzonen (KS und KE) nur aufgrund eines qualifizierten Verfahrens gestattet. Als qualifizierte Verfahren 9 Gemeindebaureglement Steffisburg gelten Ideen- und Projektwettbewerbe (SIA 142), Studienaufträge (SIA 143) sowie Workshop- und Gutachterverfahren. Zielsetzungen des qualifizierten Verfahrens: - Schaffen von Voraussetzungen für einen zweckmässigen Ausbau der Kernzone zu einem leistungsfähigen und attraktiven Zentrum; - Sicherstellen einer guten Einpassung der zukünftigen Nachverdichtung in das qualitätsvolle und entsprechend empfindliche Ortsbild; - Fördern qualitätsvoller Umgebungs- und Aussenraumgestaltung. Die Begleitung der Verfahren resp. die Objektbeurteilungen erfolgen durch die für die architektonische Gestaltung zuständigen Fachstellen. Der Bericht "Erarbeitung von Grundlagen zur Beurteilung von Überbauungsordnungen und Einzelbauvorhaben im Bereich des Ortskerns" vom Oktober 1997 kann zur Ergänzung beigezogen werden. Die minimale GFZo ist in den Zonenplänen eingetragen.

4In den in den Zonenplänen Nord und Süd als "besonders hohe Nutzungsdichte" bezeichneten Flächen, sind die vorgegebenen minimalen Geschossflächenziffern oberirdisch GFZo zu realisieren. Vgl. Art. 3 Abs. 4 BauG

5Wird ein bestehendes Gebäude innerhalb der Kernschutzzone KS durch ein Elementarereignis ganz oder teilweise zerstört, so darf es im Sinne der erweiterten Besitzstandsgarantie innert fünf Jahren in seinem früheren Ausmass wieder aufgebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.