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Art. 4 · Wohn-/Gewerbezone WG2 und WG3

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 9 · Original-PDF

Baupolizeiliche Masse siehe Art. 2 Abs. 1

1In den Wohn- /Gewerbezonen WG2 und WG3 sind Wohnbauten, Dienstleistungsbetriebe und Gewerbebetriebe, die den Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung genügen, zugelassen. Vgl. LSV, LRV etc.

2Ausgeschlossen sind gewerbliche Nutzungen, die den funktionellen und baulichen Charakter der Wohn- und Gewerbezone beeinträchtigen.

3In der Wohn- /Gewerbezone WG3 sind Gebäude ohne Gewerbeanteil als Mehrfamilienhäuser zu erstellen. Die minimale GFZo ist in den Zonenplänen eingetragen.

4In den in den Zonenplänen Nord und Süd als "besonders hohe Nutzungsdichte" bezeichneten Flächen, sind die vorgegebenen minimalen Geschossflächenziffern oberirdisch GFZo zu realisieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.