Art. 3 · Wohnzonen
BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 8 · Original-PDF
WH1, WH2, WL2, W2, W3, W4 und WIO Baupolizeiliche Masse siehe Art. 2 Abs. 1
1In den Wohnzonen sind gewerbliche Nutzungen im Umfang der Bestimmungen der Bauverordnung zugelassen, wobei sie in den Zonen WH, WL2, W2 und WIO höchstens 50 %, in den Zonen W3 und W4 höchstens 20 % der oberirdischen Geschossfläche GFo beanspruchen dürfen. Stilles Gewerbe wie Büros, Ateliers wirken weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend. Vgl. Art. 90 Abs. 1 BauV
2Die Wohnzone Innerer Ortbühl WIO umfasst Teile des südexponierten, stark durchgrünten und gut einsehbaren Wohngebietes westlich des Dorfkerns.
3Die Erstellung von Neubauten ist in der Zone WIO nur aufgrund eines qualifizierten Verfahrens gestattet. Zielsetzungen des qualifizierten Verfahrens: Als Neubauten gelten neue Gebäude, Aufstockungen und neubauartige Umbauten und dergleichen. - Sicherstellen einer guten Einpassung der zukünftigen Nachverdichtung in das qualitätsvolle und an der Hanglage entsprechend empfindliche Ortsbild; - Förderung einer qualitätsvollen Umgebungs- und Aussenraumgestaltung; - Mit den Nachbarliegenschaften soll eine mehrheitlich zusammenhängende Grünfläche gebildet werden. Die bestehende Grünsubstanz soll möglichst erhalten bleiben oder ersetzt werden; - Um die Einwirkungen auf den Hangverlauf und den historischen Verkehrsweg möglichst gering zu halten, sollen Zufahrten zu Garagen oder Einstellhallen auf ein notwendiges Minimum beschränkt und nach Möglichkeit parzellenübergreifend zusammengefasst werden. Eingriffe, welche den Strassenraum in öffnender Weise über die gesamte Parzellenlänge verändern sind unzulässig; - Gewährleistung einer volumetrisch angepassten Feinkörnigkeit durch Staffelung der Grundrisse. Als qualifizierte Verfahren gelten Ideen- und Projektwettbewerbe (SIA 142), Studienaufträge (SIA 143) sowie Workshop- und Gutachterverfahren. Die Begleitung der Verfahren resp. die Objektbeurteilungen erfolgen durch die für die architektonische Gestaltung zuständigen Fachstellen. Die Quartiersstudie Innerer Ortbühl vom 30.10.2015, der Erläuterungsbericht Zonenplanung Innerer Ortbühl vom 20.11.2017 sowie die Machbarkeitsstudie Chalet Schüpbach vom 13.07.2018 sind zu beachten.
4In der Wohnzone Innerer Ortbühl WIO sind Terrassenhäuser zugelassen. Es sind folgende Masse zu berücksichtigen: - die zulässige Breite der Terrassenbaureihen (parallel zum Hang) beträgt max. 25.00 m und die Länge (senkrecht zum Hang) 22.00 m; - die zulässige Höhe der gesamten Terrassenüberbauung beträgt max. 13.50 m; - maximal 4 Baustufen, maximale Fassadenhöhe Fh a pro Baustufe 7.00 m; 8 Gemeindebaureglement Steffisburg - die Abstände gegenüber Nachbargrundstücken betragen mindestens 5.00 m.
5In den in den Zonenplänen Nord und Süd bezeichneten Flächen ist die minimale GFZo zu realisieren. Die minimale GFZo ist in den Zonenplänen eingetragen. Vgl. Art. 43 Abs. 2 LSV
6Aufstufungen in die ES III aufgrund von Lärmbelastung sind in den Zonenplänen Nord und Süd entsprechend bezeichnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.