Art. 33 · Die Uferbaugebiete UB befinden sich entlang der Aare
BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 23 · Original-PDF
Die Uferbaugebiete UB befinden sich entlang der Aare. Uferbaugebiet UB
1Innerhalb des Uferbaugebietes sind unter Vorbehalt von Abs. 2 die überlagernden Zonenbestimmungen der baurechtlichen Grundordnung sowie die baulichen Möglichkeiten innerhalb des Gewässerraumes zu berücksichtigen.
2Innerhalb des Uferbaugebietes sind in den Sektoren A - D folgende Bestimmungen zusätzlich massgebend: Sektor A: Im Abstand von 8.00 m ab den südwestlichen Parzellengrenzen sind nur Kleinbauten, soweit sie sich der bestehenden Grünsubstanz unterordnen, zugelassen. Garagen und Parkplätze sind innerhalb des Abstandes untersagt. Sektor B: Es gelten folgende Bestimmungen, sofern mit dem übergeordneten Recht vereinbar: Im Abstand von 10.00 m ab dem bezeichneten Uferweg gilt ein Bauverbot. Im übrigen Sektorengebiet ist eine maximale Fassadenhöhe Fh a von 7.00 m und eine maximale Gebäudelänge GL von 70.00 m einzuhalten. Sektor C: Im ganzen Sektor dürfen bestehende Bauten nur unterhalten und zeitgemäss erneuert werden. Die bestehende Grünsubstanz ist zu erhalten und aufzuwerten. 23 Gemeindebaureglement Steffisburg Sektor D: Im Abstand von 10.00 m ab der Strassenparzelle Alleestrasse sind nur Kleinbauten, soweit sie sich der bestehenden Grünsubstanz unterordnen, zugelassen. Garagen und Parkplätze sind innerhalb des Abstandes untersagt. Bestehende Bauten und Anlagen innerhalb des Abstandes dürfen nur unterhalten und zeitgemäss erneuert werden. Erweiterungen sind untersagt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.