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Art. 32 · Die Verdichtungsgebiete sind

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 22 · Original-PDF

in den Zonenplänen Nord und Süd eingetragen.

1In den ausgeschiedenen Verdichtungsgebieten fördert die Gemeinde die verdichtete Bauweise. Vgl. Art. 26 Abs. 5 Vgl. Art. 75 BauG

2Beim Zusammenschluss mehrerer Grundeigentümer kann insbesondere bei grösseren Überbauungen im Sinne 22 Gemeindebaureglement Steffisburg von Art. 75 Abs. 3 BauG von einzelnen Vorschriften der Bau- und Aussenraumgestaltung sowie von einzelnen baupolizeilichen Massen abgewichen werden, wenn das Bauvorhaben eine insgesamt bessere Gesamtwirkung erzielt und der Nachbarschaft keine wesentlichen Nachteile daraus erwachsen. In Betracht fällt namentlich die Zulassung eines Mehrgeschosses im Rahmen der Gebäudehöhe und Grenzabstände der nächst höheren Zone. Als qualifizierte Verfahren gelten Ideen- und Projektwettbewerbe (SIA 142), Studienaufträge (SIA 143) sowie Workshop- und Gutachterverfahren.

3Zur Sicherstellung der insgesamt besseren Gesamtwirkung ist ein qualifiziertes Verfahren durchzuführen. Die Begleitung der Verfahren resp. die Objektbeurteilungen erfolgen durch die für die architektonische Gestaltung zuständigen Fachstellen.

F Bau- und Nutzungsbeschränkungen

F/1 Bestimmungen gemäss Gesetz über See- und

Flussufer

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.