← BZO Steffisburg · Inhaltsverzeichnis

Art. 18

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 15 · Original-PDF

1Gebiete mit rechtsgültiger Überbauungsordnung UeO sind Gebiete, für die beim Inkrafttreten dieses Reglements eine rechtskräftige Überbauungsordnung oder – nach bisherigem Recht – ein gültiger Überbauungs- oder Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften besteht. Vgl. Art. 88 und 92 ff BauG

2Die rechtsgültigen Überbauungsordnungen gemäss Abs. 1 sind im Anhang 5 aufgeführt.

E Qualität des Bauens und Nutzens

E/1 Bau- und Aussenraumgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.