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Art. 44 · Spiel- und Ruheflächen

BZO Stammheim · S. 23 · Original-PDF

Spiel- und Ruheflächen Bei Mehrfamilienhäusern ab 4 Wohneinheiten sind an geeigneter Lage Spiel- und Ruheflächen im Umfang von mindestens 20 % der zum Wohnen genutzten massgeblichen Geschossfläche zu schaffen und dauernd ihrem Zweck zu erhalten. 23 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.