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Art. 9.1.3 · Grenz- und Gebäudeabstände nach aussen

BZO Stallikon · S. 37 · Original-PDF

9.1.3 Grenz- und Gebäudeabstände nach aussen Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Abstände unter Berücksichtigung eines allfälligen Mehrhöhenzuschlages einzuhalten.

Zonenminimale Arealflächemax. Zahl Vollgeschosse
W1/154'000 m21
W2/304'000 m22
W2/354'000 m23
WG2/354'000 m23
W3/505'000 m23

Tabelle von S. 37 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.