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Art. 9.1.2 · Abweichungen von der Regelbauweise

BZO Stallikon · S. 37 · Original-PDF

9.1.2 Abweichungen von der Regelbauweise Werden die in § 71 PBG geforderten, ortsbaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualitäten erfüllt, sind folgende Abweichungen von der Regelbauweise gestattet:

a)Der Ausnützungszuschlag von 1/10 wird nur bei Einhaltung des Minergie®-Standards gewährt. Wird die Zertifizierung nicht erreicht, kann die Baubewilligung im Ausmass des gewährten Ausnützungszuschlags widerrufen werden, womit die aufgrund des Zuschlages erstellten Flächen bis zur abgeschlossenen Zertifizierung nicht genutzt werden dürfen.

b)Die Gebäudeabstände innerhalb von Arealüberbauungen können soweit reduziert werden, als es Wohnhygiene und feuerpolizeiliche Vorschriften zulassen.

c)Die maximale Gebäudelänge darf überschritten werden.

Zonenminimale Arealflächemax. Zahl Vollgeschosse
W1/154'000 m21
W2/304'000 m22
W2/354'000 m23
WG2/354'000 m23
W3/505'000 m23

Tabelle von S. 37 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.