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Art. 8.10.1 · Erstellungspflicht

BZO Stallikon · S. 35 · Original-PDF

8.10.1 Erstellungspflicht Die Pflicht, Spiel- und Ruheflächen anzulegen, gilt für Mehrfamilienhäuser mit 4 oder mehr Wohnungen, sowie auch für Einfamilienhausgruppen und Reiheneinfamilienhäuser bei Arealbauweise.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.