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Art. 3.3 · Dachgestaltung
BZO Stallikon · S. 23 · Original-PDF
3.3 Dachgestaltung Die Firstrichtung hat in der Regel parallel zur längeren Fassade zu verlaufen. Steilere oder flache Dächer sind gestattet, wenn unter Berücksichtigung des bestehenden oder zukünftigen Quartierbildes eine gute Gesamtwirkung entsteht. Flachdächer sind extensiv zu begrünen, soweit technisch möglich und sofern diese nicht als Terrasse benutzt werden. Bei erreichter Vollgeschosszahl dürfen Dachaufbauten und -einschnitte insgesamt nicht breiter sein als ⅓ der betreffenden Fassadenlänge.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.