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Art. 78 · Äussere Dorfzone

BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 32

1 Die Äussere Dorfzone ist für Wohnbauten und Arbeitsstätten, eingeschlossen gastgewerbliche Betriebe bestimmt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.