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Art. 103a · Lagerplatzzone God Spuondas

BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 46

46 1 Die Lagerplatzzone God Spuondas ist für die geordnete Lagerung von Waren, Materialien und Gerätschaften der Gemeindebetriebe St. Moritz bestimmt. 2 Zulässig sind Anlagen für den Betrieb und den Unterhalt der Lagerplatzzone, soweit diese für Nutzungen gemäss Abs. 1 notwendig sind. Solche Anlagen dürfen eine Gesamthöhe von maximal 5.50 Metern ab gestaltetem Boden aufweisen. Dauerhafte und feste Hochbauten sind nicht zulässig. 3 Anlagen sind bezüglich Farbgebung und Materialisierung gut in die Umgebung zu integrieren. Sie dürfen das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigen. 4 Im Falle einer Nutzungsaufgabe sind alle Einrichtungen durch die jeweiligen Betreiber auf eigene Kosten zu entfernen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.