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Art. 13 · Übersicht

BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 4 · Original-PDF

1Die Zahl der Geschosse, die Gebäudehöhe, die Gebäudelänge, die Gebäudetiefe, der grosse und der kleine Grenzabstand werden für die einzelnen Zonen gemäss der Tabelle im Anhang geregelt.

2In Zonen, für welche die Tabelle keine Regelung enthält und für welche keine Sonderbauvorschriften erlassen worden sind, werden die Grundmasse und Gestaltungsanforderungen unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall festgelegt. Gegenüber benachbarten Zonen gelten mindestens die Abstände der angrenzenden Bauklassen. 4 Rechtssammlung der Stadt St.Gallen 731.1 2.2.1.2 Bauweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.