← BZO Spreitenbach · Inhaltsverzeichnis

Art. 34 · Ausnützungsziffer

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 20 · Original-PDF

1Die Ausnützungsziffer ist gemäss kantonalem Recht definiert. Zudem kön­ nen in den Zonen E2, W2 und W3 das Untergeschoss unbeschränkt und das Dach- bzw. das Attikageschoss bis zur Hälfte des darunter liegenden Vollgeschosses, je ohne Anrechnung an die Ausnützungsziffer, ausgebaut werden.

2Die bei Arealüberbauungen mitgeplanten Kindergärten sind nicht in die Ausnützungsberechnung miteinzubeziehen. 20 Spreitenbach 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.